Anlagensicherheit

In den vergangenen Jahren hat sich das Thema Sicherheit auf Biogasanlagen positiv weiterentwickelt. Auch wenn von den Sachverständigen rückläufige Mängelquoten aufgezeigt werden, ist die Situation verglichen mit anderen Anlagen noch nicht zufriedenstellend.
Regelwerke, wie Anlagensicherheit, Arbeitssicherheit und anlagenbezogener Gewässerschutz stellen komplexe Anforderungen für Biogasanlagen dar und werden inzwischen laufend diskutiert.
Die TRAS 120 (Technische Regel Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“) wurde im Januar 2019 veröffentlicht und regelt Anforderungen an immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige sowie der Störfall-Verordnung unterliegende Biogasanlagen und konkretisiert für diese Anlagen den Stand der Technik bzw. Stand der Sicherheitstechnik. Nach mehr als zwei Jahren Anwendung ist die TRAS 120 nach wie vor eine Erkenntnisquelle zur Definition des Standes der Technik beziehungsweise der Sicherheitstechnik bei Biogasanlagen. Es obliegt den zuständigen Vollzugsbehörden in den Ländern, die Umsetzung durchzuführen. Sachverständige stehen vor Problemen, wenn keine 1:1-Umsetzung der TRAS 120 erfolgt und da die Zahl der Sachverständigen für Biogasanlagen ohnehin knapp ist, denken sie verstärkt drüber nach, keine Biogasanlagen mehr zu prüfen, um ihre Zulassung wegen TRAS 120 nicht zu verlieren.
Der Fachverband Biogas ist in Gesprächen mit der Politik, den Wirrwarr um TRAS 120 zu klären. Dabei geht es u.a. auch darum, ob Biogasanlagen bereits mit einer Mengenschwelle von 10.000 kg in die Störfallverordnung  fallen müssen.
Die TRGS 529 (Technische Regel für Gefahrstoffe) vom Februar 2015 gilt für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Biogas und den Betrieb von Biogasanlagen und gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie soll in diesem Jahr umfassend überarbeitet werden, was auch für die TA Luft (Technische Anleitung zur Einhaltung der Luft) gilt.
Auch im Bereich des anlagenbezogenen Wasserschutzes soll 2021 eine Änderung  der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) vorgenommen werden. Die TRwS 793-1 (Technische Regel wassergefährdende Stoffe) zur Konkretisierung der AwSv-Anforderungen für Neuanlagen, die sich bislang nur im Gelbdruck befindet, soll im Weißdruck erscheinen.
Aufgrund der zahlreichen rechtlichen Neuerungen im Bereich der Sicherheit bedarf es Weiterbildungsmaßnahmen, was in Pandemie-Zeiten viele Betreiber vor Probleme stellt, da Präsenzveranstaltungen eingestellt wurden. Besonders für Personen, die für den Betrieb einer Anlage gemäß TRGS 529 verantwortlich sind, hat nun der Schulungsverbund Biogas in Abstimmung mit den Verantwortlichen der TRGS 529 und TRAS 120 den Bildungsstätten die Möglichkeit gegeben, in Zeiten der Corona-Pandemie Schulungen auch als Online-Veranstaltungen anzubieten.

 

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