Anschlussförderung für Altanlagen

Wie bereits bekannt, gilt für Biogasanlagen, die im Jahr 2000 oder früher in Betreib gegangen sind, durch das EEG 2000 das Inbetriebnahmejahr 2000. Das bedeutet, dass für diese Anlagen am 31.12.2020 die auf 20 Jahre angesetzte Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausläuft.

Durch Regelungen des EEG 2017 können diese Anlagen über Ausschreibungen eine Anschlussförderung von 10 Jahren erhalten.

Da die Regelung im EEG 2017 auch vorgibt, dass eine Bestandsanlage erst nach Ablauf von 12 Monaten, nachdem die Anlage den Zuschlag erhalten hat, in die Anschlussförderung wechseln darf, entsteht bei einer Teilnahme an der nächsten Ausschreibung am 1. April 2020 bereits eine Vergütungslücke von 4 Monaten, bei einer Teilnahme am 1. November sogar eine Lücke von 11 Monaten. Es besteht also Handlungsbedarf, um die Vergütungslücken möglichst gering zu halten.

 

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