Ausschreibungen Biomasseanlagen

Leitfaden Ausschreibungen für Biomasseanlagen

Mit dem Inkrafttreten des EEG 2017 am 1. Januar 2017 wurde die Vergütung für Strom aus Biomasse-Anlagen auf ein Ausschreibungssystem umgestellt.

Um Projektierer, Anlagenbetreiber und Investoren bei der Umsetzung ihres Ausschreibungsprojektes zu unterstützen, haben der DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag Berlin | Brüssel und der FvB – Fachverband Biogas e.V. Freising ein Informationspapier als  Orientierungshilfe veröffentlicht.

Gemäß EEG 2017 unterliegen grundsätzlich alle Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung über 150 Kilowatt (kW) der Ausschreibungspflicht. Betreiber von Bestandsanlagen können sich an den Ausschreibungsverfahren beteiligen, um eine Anschlussförderung zu erhalten.

Die vollständige Publikation „DIHK –Leitfaden Ausschreibungen für Biomasseanlagen“ finden Sie hier

 

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