Biogas im "Klimapaket"

Am 9. Oktober wurde das „Klimapaket“ der Bundesregierung vom Kabinett beschlossen. Auch wenn das Klimaschutzprogramm 2030 insgesamt hinter den Erwartungen bleibt, kann der Fachverband Biogas e.V. aus Biogas-Perspektive einige Erfolge für die Branche verbuchen. Dazu zählt u.a., dass die Bundesregierung ein Bekenntnis zum Erhalt der Biomasse im Stromsektor abgegeben hat. Der Beitrag der Biomasse zur regenerativen Stromerzeugung soll bis 2030 weitgehend stabilisiert werden. Auch möchte die Bundesregierung als Maßnahme zur Senkung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft die Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen deutlich ausdehnen. Ein weiteres positives Signal für die Biogasbranche ist auch der Beschluss, eine CO2 –Bepreisung im Wärme- und Verkehrsbereich ab 2021 einzuführen, zunächst in Form eines Festpreises, dann ab 2026 als nationales CO2-Emisssionshandels-System. Im Wärmebereich soll die Ausrichtung von Wärmenetzen mit Erneuerbaren Energien gestärkt werden. Des Weiteren beabsichtigt die Bundesregierung eine zusätzliche Förderung von Biogas als fortschrittlichen Kraftstoff, auch eine Förderung zur Umrüstung von Fahrzeugen und Busflotten der Bundesverwaltung auf alternative Antriebe, inklusive Gasmotoren, die mit Biogas betreiben werden.

 

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