Biogasanlagen mit integrtierten ORC-BHKW wirtschaftlich

Nach einem Gerichtsurteil des Landesgerichts Kassel vom 4. September 2019 (Az. 4 0 1049/17) ist beim Einsatz einer ORC-(Organic-Rankine-Cycle)-Einheit unter dem EEG 2004 nicht nur der in der ORC-Einheit erzeugte Strom („Teilvergütung“), sondern der gesamte in der Anlage erzeugte Strom („Vollvergütung“) mit dem Technologiebonus zu vergüten.

Nach dem EEG 2004 und dem EEG 2009 beträgt der Technologiebonus beim Einsatz von ORC-Anlagen 2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), auch wenn eine bestehende, nach dem EEG 2004 oder EEG 2009 zu vergütende Anlage (Inbetriebnahme vor dem 1.1.2012) mit einer ORC-Einheit nachgerüstet wird. Bei einem integrierten ORC-BHKW, d.h., wenn die ORC-Einheit in das BHKW integriert ist und BHKW und ORC-Einheit eine Anlage bilden, ist nach dem EEG 2009 der im Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugte Strom mit dem Technologiebonus zu vergüten.

Die Nachrüstung mit einer (integrierten) ORC-Einheit dürfte für viele Anlagenbetreiber wirtschaftlich sein.

 

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