Biogasanlagen nach dem Ende der EEG-Förderung

Nach dem Ende der EEG-Förderung stellt sich für viele Biogasanlagenbetreiber die Frage nach der "Zeit danach". Die Entscheidungen der Anlagenbetreiber sind vielseitig:

Das erste Beispiel zeigt einen Milchviehhalter aus einer Grünlandregion in Oberbayern, dessen Vater 2001 die Biogasanlage baute, in der er Gülle und Grassilage verwertete. Er kaufte noch Körnermais zu, um das Blockheizkraftwerk (BHKW) mit ca. 100 Kilowatt elektrischer Leistung ((kWel) auszulasten, was allerdings erheblich an der Wirtschaftlichkeit zehrte. Mit der Düngeverordnung 2017 verschärften sich die Probleme. Und als das Landratsamt im Jahre 2019 eine Behälterprüfung anordnete, hat er die Reißleine gezogen, da Investitionen von schätzungsweise 100 000 Euro für den Weiterbetrieb angefallen wären. Inzwischen ist die Anlage nach ihrer Stilllegung bereits abgebaut und der Landwirt setzt auf Direktvermarktung im Hofladen.

Ein anderer Anlagenbetreiber aus dem Donau-Ries Kreis beschreibt seine Situation folgendermaßen: Die 150-kWel-Anlage seines Betriebs für 1.000 Mastschweine wurde 2001 mit geringer Leistung gebaut. 2008 folgten die Vergrößerung und der Einsatz nachwachsender Rohstoffe. Das Inbetriebnahmedatum blieb aber bei 2001, so dass die Anlage 2021 aus der Förderung fällt. Auch wenn er ausreichend Lagerraum hat, um der AwSV zu entsprechen, ist sein Gärdüngerlager offen. Neben einer Abdeckung, um auf die 150 Tage gasdichte Verweilzeit zu kommen, sind weitere Investitionen – u.a. für Gasspeicher, eine neues Aggregat für den Flexbetrieb, neue Rührwerke und Pumptechnik – von schätzungsweise 400.000 Euro notwendig. Er würde sehr gerne weitermachen, weil „sein ganzes Herzblut da drin steckt“, dazu müsste er an einer Ausschreibung teilnehmen. Doch die 18,4 ct/kWh bei zehn Jahren Laufzeit sind für die Investition nicht ausreichend. In einem Radiointerview und indem er sich direkt an mehrere Politiker gewandt hat, hat der Biogas-Landwirt seine Anliegen immer wieder öffentlich vorgebracht. Auch wenn er gesundheitlich angeschlagen ist, will er zu 90% nicht aufhören.

Im dritten Beispiel geht es um einen Ökobetrieb mit 90 Milchkühen in Bräunlingen am Rand des Schwarzwaldes. 2002 ging die Biogasanlage mit 45 kWel in Betrieb, 2002 kam ein neues 45er BHKW dazu. Nach 10 guten Jahren wurde es wegen steigender Auflagen, die eine Rentabilität einer Kleinanlage zunichtemachen würden, immer schwieriger. Als 2010 ein großer Teil seiner Fläche in eine Wasserschutzgebiets-Zone II kam, war der Betreiber auf den Zukauf von konventionellem Substrat angewiesen, was im Ökolandbau problematisch ist. Da er im Ein-Mannbetrieb arbeitet und keine Lust mehr auf eine 24-Stunden-Bereitschaft hat, steht sein Entschluss, aufzuhören, fest und sich neuen Herausforderungen zu stellen.

Ein Biogasanlagenbetreiber aus Breckerfeld im Sauerland betreibt auf seinem Eiererzeugungs-Betrieb mit 120.000 Legehennen eine Biogasanlage mit 500 kWel. In der 2001 gebauten Anlage, die im Praxisbetrieb ständig weiterentwickelt wurde, machen die anfallenden 7 Tonnen Hühnertrockenkot pro Tag 35 Prozent der Einsatzstoffe aus. Der Rest kommt von Energiepflanzen aus dem Landwirtschaftsbetrieb. Aufgrund anstehender Investitionen, die mit 18,4 ct/kWh nicht finanzierbar wären und der Tatsache, dass die wiederkehrende Betriebssicherheitsprüfung fällig gewesen wäre, hat er den Entschluss gefasst, zum Ende des Jahres 2020 – 1 Jahr früher - seine Anlage still zu legen. Übergangsmäßige Vereinbarungen mit einem Abnehmer des Hühnertrockenkots sind bereits getroffen und Lösungsmöglichkeiten werden durchgerechnet.

Um das Biogasanlagen-Sterben aufzuhalten ist vor allem die Politik gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Perspektive für den Weiterbetrieb ermöglichen.

 

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