Biogasanlagensterben (verhindern)

Am 4. März 2020 fand die 11. Biogasfachtagung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Referenten aus Wissenschaft, Beratung und Praxis mit rund 200 Teilnehmern in Verden statt.

Neben diversen anderen Themen wurde auch aufgezeigt, dass der Bestand an Biogasanlagen zu schrumpfen droht. Es ist notwendig mit der nächsten EEG-Novelle den Anlagenbestand für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu sichern, damit ab 2022 bis in die 2030er hinein der Anlagenbestand nicht nach und nach stillgelegt werden muss. Die Folgen liegen auf der Hand: Die Stromerzeugung aus Biomasse würde massiv sinken – von 38,36 Terawattstunden (TWh) in 2014 auf ca. 8,7 TWh im Jahr 2035, was die Ökostromziele der jetzigen Bundesregierung unerreichbar machen würden. Wer mit seiner Bestandsanlage aus der ersten EEG-Vergütungsperiode herausfällt und noch nicht an einer Ausschreibung teilgenommen und einen Zuschlag erhalten hat, muss mit einer mehrmonatigen Vergütungslücke rechnen.

Herausforderungen für Biogasanlagenbetreiber ergeben sich aber nicht nur aus der Fortentwicklung des EEG, sondern auch aus Rechtsverordnungen, wie der Düngeverordnung, des Wasserrechts und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft.

 

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