Chancen für die Güllevergärung durch die RED II

Die neue EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien Renewable Energy Directive RED II wurde nach 3 Jahren Beratungsdauer am 3. Dezember 2018 verabschiedet. Die Neufassung der Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED II) legt fest, dass in der EU bis 2030 mindestens 32 Prozent des Energieverbrauchs (Strom, Wärme, Verkehr) aus erneuerbaren Energien kommen sollen. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission lag bei 27 Prozent. Im Wärmebereich soll der Anteil erneuerbarer Energien pro Jahr um mindestens 1,1 Prozentpunkte bei den Mitgliedsstaaten gesteigert werden. Im Verkehrssektor soll der Anteil an regenerativen Kraftstoffen bis 2030 bei 14 Prozent liegen (2016 lag er bei 7 Prozent).

In der RED II wurde die positive Wirkung der Güllevergärung anerkannt. Biogasanlagen leisten durch die Vergärung von Gülle einen bedeutenden Beitrag zur Treibhausgasreduzierung.

 

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