Die 44. BImSchV ist in Kraft getreten

Am 20. Juni 2019 wurde die neue Verordnung, die 44. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (44. BImSchV), im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. In der Verordnung werden die neuen Anforderungen und Grenzwerte für Emissionen formuliert. 

Auch für Biogasanlagenbetreiber haben sich dadurch wichtige Neuerungen ergeben. Die Verordnung, die ab sofort gilt, betrifft sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen. Die wichtigsten Änderungen können Sie der unten aufgeführten Graphik entnehmen.

Setzen Sie sich mit dem Hersteller Ihres BHKW in Verbindung, welche Nachrüstungen notwendig sind.

 

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