EEG 2021 ab Januar in Kraft

Am 17.12.2020 hat der Bundestag das EEG 2021 beschlossen. Der Fachverband Biogas resümiert, dass vier wichtige Anliegen des Verbandes - Anpassung der Ausschreibungsvolumina, Verbesserung der Vergütungsbedingungen, Stärkung der Flexibilität und Ausweitung der Güllevergärung – von der Politik aufgegriffen, andere wichtige Themen allerdings vertagt wurden.

Die Ausschreibungsvolumina sollen so festgelegt werden, dass die Stromerzeugung aus Biomasse bis 2030 auf dem Niveau von 42 Terawattstunden (TWh) stabilisiert wird. Für Biomethan wird eine eigene Ausschreibung eingeführt. Bei den Vergütungsbedingungen gibt es eine Anhebung der Gebotshöchstwerte auf 18,4 ct/kWh für Bestandsanlagen und
16,4 ct/kWh für Neuanlagen. Kleinere Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 500 kW können einen Bonus von 0,5 ct/kWh beanspruchen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Flexibilitätszuschlag wurde auf 65 Euro/kW erhöht. Der Flexzuschlag wird auch für Güllekleinanlagen über 100 kW installierter Leistung bzw. maximal 75 kW Bemessungsleistung gewährt. Die Deckelung der Flexibilitätsprämie wird abgeschafft.

Auch wenn durch das EEG 2021 Verbesserungen erreicht wurden, enthält das „Kleingedruckte“ bei den Ausschreibungen neue Fußangeln. Zudem stellt die „Südquote“ ein Manko dar. Da generell mindestens 50 Prozent der bezugschlagten Leistungen in südliche Landkreise gehen, droht ein Abbau der Leistung im Norden.

Eine detaillierte Beschreibung der Neuregelungen im EEG 2021 finden Sie im Download unter folgendem Link:
https://www.hauptstadtbuero-bioenergie.de/aktuelles/positionspapiere/wichtigste-neuregelungen-zur-biomasse-im-erneuerbare-energien-gesetz-eeg-2021

 

Zurück