EEG-Corona-Novelle

Am 14. Mai 2020 hat der Deutsche Bundestag anlässlich der Corona-Pandemie Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgenommen. Im Biogasbereich geht es dabei Fristverlängerungen.

Der Deckel der Flexibilitätsgrenze wurde bekanntlich bereits im Juli 2019 erreicht, wodurch nur noch derjenige einen Anspruch auf die Prämie hat, wer die Umstellung auf eine bedarfsgerechte Fahrweise bis 30. November 2020 abschließt. Diese Frist wurde nun um 8 Monate verlängert und endet daher am 31.07.2021. Dadurch soll das Risiko der Insolvenz von Biogasanlagenbetreibern entschärft werden, weil Flexibilisierungsmaßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden können. 

Außerdem wurde die Frist für den Bau von bezuschlagten EEG-Anlagen auf Grund von Corona bedingten Lieferengpässen und Personalausfällen um 6 Monate verlängert. Die gleiche Fristverlängerung gilt auch bei der Übergangsregelung für die Netzanschlussbedingungen gemäß Energiewirtschaftsgesetz (Frist geht nun bis 31.12.2020).

Weiterhin unklar ist allerdings, wie und wann die eigentliche EEG-Novelle startet.

 

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