Entwicklungen EEG - Reparaturgesetz

Am 17. Dezember 2020 hatte der Bundestag den Gesetzentwurf beschlossen, zum 1. Januar 2021 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) in Kraft getreten. Für das
EEG 2021 hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Formulierungshilfe erstellt, eine Vorlage für die Regierungsfraktionen von Union und SPD, um das Gesetz noch einmal zu ändern. Bereits am 15.05.2021 soll das sogenannte Reparaturgesetz im Bundestag beschlossen werden.

Die Formulierungshilfe sieht vor, dass Anlagen, die von 2017 – 2020 an Ausschreibungen teilgenommen haben, den Flexzuschlag bekommen sollen. Für Anlagen, die ab dem Inkrafttreten des EEG 2021 an einer Ausschreibung teilgenommen haben (1. März 2021) oder an Ausschreibungen teilnehmen werden, fehlt jedoch die dringend benötigte Änderung.

Auch wenn das Thema „Flexzuschlag“ verbessert wird, sind die Vorschläge des BMWI nicht ausreichend um der Biogasbranche eine Zukunft zu geben.

 

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