Ergänzung zu dem Thema Stromsteuer

Im Zusammenhang mit der Energie- und Stromsteuer gibt es eine beihilferechtliche Mitteilungspflicht. Der Fachverband Biogas bietet dazu die eine Arbeitshilfe an, die von Mitgliedern heruntergeladen werden kann. Seit dem 1. Mai besteht alternativ auch die Möglichkeit, die Meldungen in einem Online-Portal des Zolls vorzunehmen. Dazu hat die Zollverwaltung das "Erfassungsportal EnSTransV" (Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz) eingerichtet. In diesem Portal können die Erklärungen ohne eine besondere Software über das Internet abgewickelt werden. Allerdings ist die Einrichtung eines Benutzerkontos durch den Nutzer notwendig. Ab dem kommenden Jahr ist die Meldung über das Portal verpflichtend.

Hinweis: Die Abgabefrist für beihilferechtliche Mitteilungen endet am 30. Juni 2017.

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