Flexzuschlag gesichert!

Seit 25. Juni gibt es endlich ein Reparatur-EEG, das der Bundestag am 25. Juni beschloss und für tausende Biogasanlagenbetreiber eine echte Anschluss-Perspektive bietet.

Die Streichung für den in der Biogasbranche so wichtigen Flexzuschlag wurde im zweiten EEG-Vergütungszeitraum zurückgenommen. So konnte die Regelung des Zuschlags aus dem EEG 2017 wieder hergestellt werden.

Zukünftig können Biogasanlagenbetreiber wieder einen Flexzuschlag von 50 € je installiertem Kilowatt erhalten, vorausgesetzt Sie haben für ihre flexibilisierte Leistungen die Flexprämie bereits im ersten Vergütungszeitraum erhalten.

Zusätzliche installierte Flex-Leistung kann 65 € je Kilowatt in Anspruch nehmen.

Der Beschluss für die Regelung steht unter dem Zustimmungsvorbehalt seitens der EU.

 

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