Fristverlängerung bei Ausschreibungen

Wenn Ausschreibungsanlagen in Folge von Verzögerungen wegen der Corona-Krise nicht fristgerecht realisiert werden können, will die Bundesnetzagentur (BNetzA) Fristverlängerungen gewähren.
In einer auf ihrer Homepage veröffentlichten Handreichung erklärt die BNetzA, unter welchen Voraussetzungen Bieter eine Fristverlängerung ihrer Zuschläge erreichen können.
Die Handreichung für die Bieter für Anträge zur Fristverlängerung kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Antrag_Fristverlaengerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

Zurück