Güllenutzung und Klimaschutz

Auf einer Fachtagung des Deutschen Biomasse-Forschungszentrums (DBFZ) am 27.11.2019 in Leipzig diskutierten Branchenexperten über Nutzungsoptionen und Handlungsempfehlungen für den Erhalt und den Ausbau der Güllenutzung in Biogasanlagen. Der Begriff Gülle steht für die Referenten zumeist für alle Formen von tierischen Exkrementen. In der Biogasproduktion wird allerdings überwiegend Rindergülle (72 %) eingesetzt.

Insgesamt fallen jährlich 153 bis 187 Mio. t Wirtschaftsdünger an, aber nur etwa 53 Mio. t - das sind ca. 30 % - werden vergoren. Aus den 32 Terawattstunden (TWh) Strom, die die Biogasbranche jährlich bereitstellt, resultieren lediglich 8 Prozent aus der Güllevergärung. Und davon wiederum stammt nur ein Zehntel von den etwa 900 Güllekleinanlagen bis 75 kWel.

Diese Fakten verdeutlichen ein hohes, noch ungenutztes Potenzial und die Dringlichkeit für Bestandsanlagen, die Gülleeinsatzmengen zu erhöhen. Die Erhöhung der Güllenutzung könnte einen wesentlichen Beitrag zur THG-Verminderung leisten. Als Maßnahmen für den Ausbau der Güllevergärung empfehlen die Experten u.a. „die Einführung einer Sonderkategorie „Gülle“ für Anlagen bis zu 500 kWel Bemessungsleistung, die in der Jahresbilanz mindestens 80 Prozent Gülle einsetzen. Um den im Verhältnis zur Leistung deutlich höheren Investitionsaufwand bei sehr kleinen Anlagen auszugleichen, sollte der Stromanteil aus Gülle bis 40 kWel höher vergütet werden. Überhaupt würde eine Vergütung des eingespeisten Biostroms in Abhängigkeit von der erzielten THG-Einsparung die Güllevergärung in landwirtschaftlichen Biogasanlagen begünstigen“.[BJ] Auch eine Verpflichtung zur energetischen Verwertung von Gülle bei großen Tierbeständen oder gezielte Investitionszuschüsse könnten die Güllenutzung steigern und eine THG-Einsparung bewirken.

Die Politik ist in der Pflicht, neue Rahmenbedingungen für eine vermehrte Güllenutzung in Biogasanlagen zu schaffen.

In seiner Äußerung zur neuen Düngeverordnung, zu der eine längere Lagerung von Gülle in den Sommermonaten gehöre, zeigte Prof. Dr. Walter Stinner vom DBFZ auf, dass bei der Sommerlagerung von Gülle bedeutende Methanemissionen entstehen. Er verweist darauf, dass hier offensichtlich ein Zielkonflikt in den Festlegungen der Düngeverordnung vorliegt. Zum Thema Entmistungstechnik führte er an,  dass die umgehende Einbringung im Vordergrund stehe. „Je frischer das Substrat in die Biogasanlage gelange, desto geringer seien die N- und CH4- Emissionen und somit umso höher die energetische Ausbeute“. [BJ] Auch hier sieht er einen Zielkonflikt bei der Agrarförderung, wenn im Rahmen der Stallbauförderung die Güllelagerung unter dem Stall teilweise bezuschusst wird, nicht aber ein externes Lager, im günstigen Fall gleich neben dem Fermenter.

[BJ]: Zitat Biogasjournal Ausgabe 1_2020; Artikel: Güllenutzung wird zur Gretchenfrage für den Klimaschutz.

 

Zurück