Kohleausstiegsgesetz

Am 3. Juli 2020 haben Bundestag und Bundesrat den beschlossenen geänderten Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Kohleausstieg zugestimmt, mit denen auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geändert worden ist. Darin ist ein Bonus für erneuerbare Wärme vorgesehen. Kritik kommt von Seiten der Bioenergieverbände, weil der Erneuerbare-Wärme-Bonus die Biomasse nicht erfasst. Sie fordern den Bundestag dazu auf, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens notwendige Änderungen vorzunehmen und erneuerbare Brennstoffe, wie Holz und Biogas, in den Bonus mit einzubeziehen.

 

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