Marktstammdatenregister löst Anlagenregister ab

Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Das Marktstammdatenregister (MaStR) löst das Anlagenregister der Bundesnetzagentur ab und wurde ab dem 3. Juli 2017 online gestellt.
Alle Meldungen in Bezug auf Neuanlagen müssen nicht mehr zum Anlagenregister, sondern zum Marktstammdatenregister gemeldet werden. In Bezug auf Neuanlagen muss die Inbetriebnahme der Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme zum Marktstammdatenregister gemeldet werden.
Auch Bestandanlagen sind registrierungspflichtig. Betreiber von Bestandseinheiten, die bereits vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden, müssen die bereits in das Register eingetragenen Bestandsdaten bis zum 30.06.2019 überprüfen, gegebenenfalls ergänzen (z.B. die erstmalige Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie oder die Veränderung der installierten Leistung) und die Verantwortung für die Daten übernehmen.
Eine vorsätzlich oder fährlässig nicht oder falsch vorgenommene Registrierung zum Marktstammdatenregister kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Zudem werden Ansprüche auf Zahlungen von Marktprämien, Einspeisevergütungen, Flexibilitätsprämien... nach dem EEG erst fällig, wenn eine Registrierung im MaStR erfolgt ist.

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