Nachbesserungsbedarf EEG-Entwurf

Auch wenn der jetzt offiziell vorliegende EEG-Entwurf wichtige Forderungen der Biogas-Branche aufweist, gibt es aus Sicht der Bioenergieverbände weiterhin viel Nachbesserungsbedarf.

Am 14. September hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Referentenentwurf offiziell vorgestellt. Einige wichtige Punkte, wie z.B. die Verlängerung der Realisierungsfrist gerade für große Neuanlagen von 24 auf 36 Monate, die Streichung des Deckels für die Flexibilitätsprämie bei Biogasanlagen …, die die Branchenverbände gefordert hatten, greift der Entwurf zwar auf, in drei Kernaspekten sehen sie allerdings Nachbesserungsbedarf:

Um die Ausschreibungsvolumina zu füllen, müsste die Höhe der Gebotshöchstwerte in den Ausschreibungen so angepasst werden, dass ausreichend Projekte realisiert bzw. weiter betrieben werden können. Die im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Güllevergärung gilt es zu stabilisieren und weiter auszubauen. Außerdem müssen die Ausschreibungsvolumina so erhöht werden, dass das von der Branche angestrebte Ziel zum Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostrombedarf 2030 in Höhe von 42 Terawattstunden auch erfüllt werden kann.

 

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