Neue Rechtslage bei der Stromsteuer

Am 1. April 1999 wurde die Stromsteuer in Deutschland eingeführt, seit 01.04.2017 gilt eine neue Rechtsauslegung.

Eine Stromsteuer fällt immer dann an, wenn vom Endverbraucher Strom aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. In Deutschland ist grundsätzlich eine Stromsteuer zu entrichten. Steuerschuldner ist der Energieversorger, der die Stromsteuer dann über den Strompreis an den Verbraucher weiter verrechnet.

Für Biogasanlagen kann es im Rahmen des Stromsteuergesetzes Steuerbegünstigungen geben. Wegen der neuen Rechtslage empfiehlt der Fachverband Biogas den Betreibern, sich für eine individuelle Beratung und Informationen an einen Steuerberater, einen Juristen oder an die Generalzolldirektion zu wenden.

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