Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 auch für Biogasanlagen

Wie in allen Bereich gelten auch für Biogasanlagen „Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zur Prävention von SARS-CoV-2“. Einheitliche Arbeitsschutzstandards gegen Covid 19 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat am 16. April 2020 veröffentlicht, einzusehen unter:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Ergänzend dazu gilt für Biogasanlagen die Gefährdungsbeurteilung (GBU). Auf der Seite der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) finden Sie unter folgendem Link eine Muster-Gefährdungsbeurteilung-SARS-CO2-V:
https://www.svlfg.de/gefaehrdungsbeurteilung

 

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