Systemstabilitätsverordnung

Bereits im Februar des vergangenen Jahres trat die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft. Die bisher nur für PV-Anlagen gültige Systemstabilitätsverordnung wurde um weitere Energieerzeugungsanlagen – auch Biogasanlagen – erweitert. Betroffene Biogasanlagenbetreiber erhielten eine schriftliche Nachrüstaufforderung durch die zuständigen Netzbetreiber. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine Nachrüstung bzw. Umstellung der Abschaltfrequenzwerte innerhalb von 12 Monaten erfolgen und auch schriftlich bestätigt werden muss, denn bei einer Verletzung dieser Pflichten droht ein Vergütungsverlust, bis die Umsetzung der Nachrüstung erfolgt ist.

Eine ausführliche Erläuterung der Anforderungen der Systemstabilitätsverordnung hat der Fachverband Biogas e.V. in einem Infopapier zusammengefasst, welches für Mitglieder auf der Homepage des Fachverbandes einsehbar ist. Kunden und Interessenten können sich bei Fragen gerne an uns wenden.

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