TRGS 529

Im Frühjahr 2015 wurde die neue Technische Regel für Gefahrstoffe 529 (TRGS 529) veröffentlicht. Sie gilt für alle Tätigkeiten, die bei der Herstellung von Biogas durchgeführt werden und ist eine für alle Betreiber rechtsverbindliche Vorschrift.

Eine aktuelle Fassung der TRGS 529 finden sie unter der Rubrik Downloads.

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