Termin nicht verpassen!

Für Biogasanlagen, die im Jahr 2000 oder früher in Betreib gegangen sind, haben durch das EEG 2000 das Inbetriebnahmejahr 2000. Das bedeutet, dass am 31.12.2020 für diese Anlagen die auf 20 Jahre angesetzte Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausläuft.

Durch Regelungen des EEG 2017 können diese Anlagen über Ausschreibungen eine Anschlussförderung von 10 Jahren erhalten. Um eine lückenlose Vergütung zu erhalten, ist es wichtig, bereits an der Ausschreibung am 1. November 2019 (Abgabefrist für die Gebote) teilzunehmen. Laut der Regelung im EEG 2017 dürfen Bestandsanlagen erst nach Ablauf von 12 Monaten, nachdem die Anlage den Zuschlag erhalten hat, in die Anschlussförderung wechseln.

 

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