Unterstützung für die Umsetzung der Düngeverordnung

Durch die neue Düngeverordnung, die neben einer Erweiterung der Güllelagerkapazität auch häufig Investitionen in die Technik zur Separierung und zur emissionsarmen Ausbringung erfordert, entstehen der Landwirtschaft zusätzliche Kosten. Um die Belastungen abzumildern, beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages eine Förderung für entsprechende Maßnahmen.

Die Vergabe der Mittel erfolgt über die Länder, wobei die Bundesländer die Förderung unterschiedlich handhaben. So ist z.B. in Brandenburg und Berlin der Neubau von Güllelagern mit gesetzlich vorgeschriebener Lagerkapazität nur bei der Ersterrichtung von Ställen oder der Aufstockung von Tierbeständen, wenn keine Lagerkapazität vorhanden ist, förderfähig. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Bedingung für einen Zuschuss bei der Erweiterung von Güllelagern eine feste Behälterabdeckung und eine Lagerkapazität von mindestens 9 Monaten…

Das Programm soll am 1. Januar 2021 starten. Gefördert werden sollen v.a. Investitionen in die Erweiterung von Güllelagern, in die Abdeckung von Lagerbehältern, in Maschinen und Geräte für eine emissionsarme Ausbringung und in Separierungstechniken, außerdem in Agrarumweltmaßnahmen, Innovationsförderung und Digitalisierung und in die Aufstockung der Alterssicherung der Landwirte.

 

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