Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA), die am 12.08.2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurden, dient der Umsetzung der Düngeverordnung. Die Bundesregierung kommt damit der Verpflichtung zum Erlass einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift nach, bei der bundeseinheitliche Vorgaben aufgestellt werden.

Im Zuge der neuen Düngeverordnung gelten ab Januar 2021 verschärfte Anforderungen in belasteten Gebieten („Rote Gebiete“) und einheitliche Kriterien zur Ausweisung belasteter Gebiete vor.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift schreibt unter anderem mehr Qualität und Quantität der Messstellen sowie die Festlegung einer Mindestdichte an Messstellen verbindlich vor - so soll für die Ermittlung der mit Nitrat belasteten Gebiete mindestens eine Messstelle je 50 Quadratkilometer vorhanden sein. Für Gebiete mit hydrologischen Besonderheiten kann es auch erforderlich sein, dass eine Messstelle je 20 Quadratkilometer eingerichtet werden muss. Ein verbindliches Ausweisungsmessnetz als Basis für das Ausweisungsverfahren, das mindestens alle Messstellen aus verschiedenen Messnetzen umfasst, wird festgelegt.

Alle weiteren Änderungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter folgendem Link:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/133-avv-gebietsausweisung.html

 

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