Information zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnungen

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), welches die zuständige Behörde für die Nachhaltigkeitsverordnung ist, hat ein Informationsschreiben zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnung veröffentlicht.

Trotz fehlender nationaler Umsetzung gelten nach EU-Recht seit Juli 2021 die Nachhaltigkeitskriterien der RED II. Hierzu wurden Übergangsbestimmungen festgelegt, die insbesondere den Kraftstoffbereich betreffen.

Das Informationsschreiben zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnungen können Sie hier in unseren Downloads einsehen.

 

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