neue TA Luft tritt in Kraft

Neufassung nach fast 20 Jahren

Nach nun fast 20 Jahren wurde in diesem Jahr die TA Luft neu gefasst und veröffentlicht. Die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) tritt am 01.12.2021 in Kraft.

Die TA-Luft stellt eine Verwaltungsvorschrift, die Behörden bei Genehmigungsverfahren für nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen heranziehen sollen.

Die Neufassung betrifft mehr oder weniger die gesamte TA Luft. Z. B.

➧ Diese enthält erstmals konkrete Anforderungen für Biogasanlagen, die Gülle und/oder Anbaubiomasse einsetzten,

➧ neue Vorgaben zum Schutz der Anwohner vor störenden Gerüchen sowie,

➧ Filterung von 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft von großen Tierhaltungsanlagen.

 

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