Neue Vollzugshinweise zur Zahlung des Formaldehydbonus ab 2022

Die Bund-Länder Arbeitsgemeinschafft Immissionsschutz (LAI) hatte im September 2020 eine Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus veröffentlicht. Jedoch waren für eine praktikable Umsetzung noch weitere Konkretisierungen und Erläuterungen nötig. Deshalb stand der Fachverband Biogas im direkten Austausch mit der LAI und den beteiligten Behörden um auf die zahlreichen Interpretationsfragen und -probleme hinzuweisen bzw. Änderungsvorschläge einzubringen.

Die nun im September dieses Jahrs veröffentlichten Vollzugshinweise des LAI konnten die meisten offenen Fragen klären. So ist mit einer zeitnahen Anwendung der neuen Vorgaben durch die Behörden zu rechnen. Auch länderspezifische Erlasse werden gerade vorbereitet um die Umsetzung dieser Vorgaben verbindlich zu machen.

 

Vollzugshinweise im Detail:

In den Vollzugshinweisen gibt eine klare Unterscheidung der Anforderungen für genehmigungsbedürftige Motoranlagen [gemäß 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)] und nicht genehmigungsbedürftige Motoren.

Quelle: Biogas Journal Ausgabe 6_2021

 

  • Dokumentation im Logbuch gemäß VDMA-Einheitsblatt 6299 (Kapitel 5.1):
    Dokumentation handschriftlich oder digital - Vorlage hierzu auf biogas.org (Vorlage wird Kontinuierlich angepasst). Da die Logbücher jetzt auch jährlich von den Messtellen gem. §29b BImSchG geprüft werden, empfiehlt sich eine zeitnahe Abstimmung mit den Messtellen.
  • Zugangsbeschränkung der Motorsteuerung gemäß VDMA 6299 Kapitel 5.2:
    Zugangsbeschränkung der Motorsteuerung gegen Änderung von Motoreinstellungen mit Auswirkung auf das Emissionsverhalten. Zugangsbeschränkung
    muss bis zur Frist (Siehe Tabelle) nachweislich von einer Fachfirma eingebaut und in Betrieb genommen werden.
  • Verplombung des Oxidationskatalysators gemäß VDMA 6299 Kapitel 5.3:
    Entfernung oder Anbringung durch bekanntgegebenes Messinstitut oder einen Servicebefugten – kein Mitarbeiter der Biogasanlage mit entsprechender Schulung
  • Temperaturüberwachung der Oxidationskatalysatoren gemäß VDMA 6299 Kapitel 5.4.1:
    Temperaturdaten im Abgas vor dem Oxidationskatalysator sind kontinuierlich in der Steuerung aufzuzeichnen sowie Warnungen bei Überschreitung. Gegebenenfalls erforderliche Wartungs- und Servicearbeiten müssen im Logbuch dokumentiert werden.
  • Monatliche H2S-Messung im Biogas:
    Überwachung maximal zulässigen H2S-Gehalte im Biogas. Mindestens monatliche Messung der Biogaszusammenstellung in Bezug auf H2S sowie eine Umrechnung auf So2 durch den Betreiber à Formel hierzu in den Vollzugshinweisen. Ergebnisse mit festgestellten Methangehalt + Maßnahmen bei Überschreitung im Logbuch dokumentieren
  • NOx-Überwachung im Abgas für Motoren der 44. BImSchV gemäß VDMA 6299 Kapitel 5.6:
    Überwachung der dauerhaften Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für NOx mit NOx-Sensoren.

 

Die Vollzugshinweise - Erläuterungen und Konkretisierungen zur Neufassung (Stand September 2021) des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus finden Sie hier

https://www.lai-immissionsschutz.de/Aktuelles.html?newsID=859

 

Die Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus (Stand September 2020) finden Sie hier

https://www.lai-immissionsschutz.de/Aktuelles.html?newsID=502

 

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