Schulungen nach TRGS 529

Bereits im vergangenen Jahr hatten wir Sie da über informiert, dass seit April 2015 das TRGS 529 (Technische Regel für Gefahrstoffe) gilt. Heute möchten wir Sie darauf hinweisen, dass im TRGS 529 gefordert wird, dass sich pro Biogasanlage eine technisch verantwortliche Person und eine Ersatzperson befinden müssen. Beide müssen über eine mindestens 2-tägige Grundschulung gemäß TRGS 529 verfügen. Die Schulung muss spätesten alle 4 Jahre aufgefrischt werden. Dabei wäre es sinnvoll, dass die verantwortlichen Personen die Auffrischungsschulung nicht alle 4 Jahre gemeinsam besuchen, sondern alle 2 Jahre im Wechsel eine der beiden Personen.

Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann dies im Schadensfall zu erheblichen haftungs- und versicherungsrechtlichen Problemen führen.

Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich das gesamte Regelwerk unter der Rubrik Downloads befindet.

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