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2016

2016-03-31 09:40

Bereits im Februar des vergangenen Jahres trat die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) in Kraft. Die bisher nur für PV-Anlagen gültige Systemstabilitätsverordnung wurde um weitere Energieerzeugungsanlagen – auch Biogasanlagen – erweitert. Betroffene Biogasanlagenbetreiber erhielten eine schriftliche Nachrüstaufforderung durch die zuständigen Netzbetreiber. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine Nachrüstung bzw. Umstellung der Abschaltfrequenzwerte innerhalb von 12 Monaten erfolgen und auch schriftlich bestätigt werden muss, denn bei einer Verletzung dieser Pflichten droht ein Vergütungsverlust, bis die Umsetzung der Nachrüstung erfolgt ist.

Eine ausführliche Erläuterung der Anforderungen der Systemstabilitätsverordnung hat der Fachverband Biogas e.V. in einem Infopapier zusammengefasst, welches für Mitglieder auf der Homepage des Fachverbandes einsehbar ist. Kunden und Interessenten können sich bei Fragen gerne an uns wenden.

2016-03-08 09:43

Im Frühjahr 2015 wurde die neue Technische Regel für Gefahrstoffe 529 (TRGS 529) veröffentlicht. Sie gilt für alle Tätigkeiten, die bei der Herstellung von Biogas durchgeführt werden und ist eine für alle Betreiber rechtsverbindliche Vorschrift.

Eine aktuelle Fassung der TRGS 529 finden sie unter der Rubrik Downloads.