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2017

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Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Das Marktstammdatenregister (MaStR) löst das Anlagenregister der Bundesnetzagentur ab und wurde ab dem 3. Juli 2017 online gestellt.
Alle Meldungen in Bezug auf Neuanlagen müssen nicht mehr zum Anlagenregister, sondern zum Marktstammdatenregister gemeldet werden. In Bezug auf Neuanlagen muss die Inbetriebnahme der Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme zum Marktstammdatenregister gemeldet werden.
Auch Bestandanlagen sind registrierungspflichtig. Betreiber von Bestandseinheiten, die bereits vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden, müssen die bereits in das Register eingetragenen Bestandsdaten bis zum 30.06.2019 überprüfen, gegebenenfalls ergänzen (z.B. die erstmalige Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie oder die Veränderung der installierten Leistung) und die Verantwortung für die Daten übernehmen.
Eine vorsätzlich oder fährlässig nicht oder falsch vorgenommene Registrierung zum Marktstammdatenregister kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Zudem werden Ansprüche auf Zahlungen von Marktprämien, Einspeisevergütungen, Flexibilitätsprämien... nach dem EEG erst fällig, wenn eine Registrierung im MaStR erfolgt ist.

Mit der Veröffentlichung der Düngeverordnung (DüV) im Bundesgesetzblatt am 1. Juni 2017 ist die neue Verordnung damit in Kraft getreten. Alle Vorgaben und Anforderungen sind nun in vollem Umfang einzuhalten.

Wie auch die Jahre zuvor hat der Fachverband Biogas zum siebten Mal die Substratpreise der Ernte des Vorjahres abgefragt. Das Ergebnis zeigt, dass im Jahr 2016 die Preise wieder auf dem Niveau von 2010 liegen. Die Anlagenbetreiber, die sich an der Umfrage beteiligen, geben dabei Preisangaben zu verschiedensten Substraten. Preisangaben zu Silomais stehen dabei an erster Stelle, gefolgt von Getreide-GPS und Grassilage, aber auch Preise für sogenannte alternative Energiepflanzen wurden vereinzelt übermittelt. 

Das Merkblatt M-001 "Brandschutz auf Biogasanlagen", das letztmals im Jahr 2010 überarbeitet wurde, ist in wesentlichen Punkten korrigiert worden. Am 26.04.2017 wurde es vom Fachverband Biogas veröffentlicht. Mitgliedern des Fachverbandes Biogas steht das Merkblatt auf der Homepage des Fachverband Biogas e.V. zur Verfügung. Kunden und Interessenten können sich gerne bei uns beraten lassen.

Am 20. April 2017 ist die "Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung" im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 21.4.2017 in Kraft getreten. Die Änderungen können Sie unter der Rubrik Downloads einsehen.