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2019

2019-12-17 08:26

Im Zuge des 9. Meinungs- und Erfahrungsaustausches der Sachverständigen auf Biogasanlagen nach § 29 a/b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Kassel wurde schwerpunktmäßig die TRAS 120 diskutiert. TRAS 120 (Technische Regel Anlagensicherheit – Biogasanlagen) definiert den “Stand der Technik“ für neue und bestehende Biogasanlagen. Experten hoben hervor, dass die TRAS 120 den Betreibern nicht „übergestülpt“ werden soll. Da es sich bei der TRAS 120 nur um eine Erkenntnisquelle handle, obliegt die Anwendung den zuständigen Landesvollzugbehörden. Die TRAS 120 nimmt keine Vermutungswirkung für eine Verordnung ein und wird erst durch Erlass oder Genehmigung rechtsverbindlich. Stellenweise ist sie zu unbestimmt/unpräzise, was Stand der Technik oder Stand der Sicherheitstechnik ist bzw. welche Anforderungen für Neu- oder Bestandsanlagen relevant sind.

 

Mit dem Auslaufen der 20-jährigen EEG-Förderung im Jahr 2030 werden laut Aussage des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) etwa 66 Prozent der installierten Leistung und 55 Prozent der Anlagen nicht weiterbetrieben, wenn keine Lösungen zur Anschlussfinanzierung gefunden werden.

Experten haben in Leipzig über die Rolle von Biogas im Klimaschutz diskutiert. Dabei rücke die Reduktion von Treibhausgasen (THG) in den Fokus. Der Einsatz von Gülle als Substrat lasse den größten Effekt erzielen. Auch die Aufbereitung des Rohbiogases zu Biomethan könne zur Senkung von THG-Emissionen beitragen. Allerdings müssen die Weichen für die Zukunft von Biogas zügig gestellt werden. Da die derzeitige Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens für Biomasseanlagen wegen der niedrigen Gebotshöchstwerte nicht genug Anreize bietet, ist davon auszugehen, dass viele Anlagen den Betrieb einstellen werden. Ein Weg dem entgegenzuwirken, liegt in der Monetarisierung des Klimaschutzes durch CO2-Bepreisung, den es im Verkehrssektor in Form von THG-Kraftstoffquoten bereits gibt.

Dass Gülle, aber auch Festmist, als Input für die Vergärung von großer Bedeutung sind, wurde bereits erwähnt. Mit rund 53 Mio. t wird aber nur weniger als ein Drittel des jährlich verfügbaren Güllepotenzials von ca. 170 Mio. t für die Biogasproduktion genutzt. Dabei erzeugen sie 4 Terrawattstunden (TWh) Strom im Jahr. Wenn man bedenkt, dass die deutschen Biogasanlagen insgesamt mehr als 30 TWh ins Netz einspeisen, ist dies ein sehr geringer Anteil. Bedeutsam dagegen ist der Effekt bei der THG-Minderung. Bei der Vergärung von Gülle werden jährlich bis zu 1,5 Mio. t CO2-Äquivalent eingespart. Mehr als 10 Mio. t im Jahr wären es bei einer kompletten Erschließung der verfügbaren Güllemengen. Eine Lösung des Ausbaus der Gülleverwertung sehen DBFZ-Forscher in der Ertüchtigung bestehender Anlagen. Durch die Zusammenführung des Gülleanteils aus mehreren Ställen (Güllepooling) ließe sich ungenutztes Potenzial erschließen. Auch die Abdeckung von Güllelagern in Kombination mit der Abfackelung der Lagergase sei ein Weg, um THG zu vermeiden. Bedeutung wird dem Substrat Pferdemist beigemessen. Mehr als 1 Mio. Pferde in Deutschland produzieren im Jahr gut 10 Mio. t Mist. Rechnerisch kann diese Menge bei einer energetischen Nutzung 7,8 Mio. t Maissilage ersetzen, was einer Anbaufläche von 158.000 Hektar entspricht. 

 

2019-11-26 08:28

Am 9. Oktober wurde das „Klimapaket“ der Bundesregierung vom Kabinett beschlossen. Auch wenn das Klimaschutzprogramm 2030 insgesamt hinter den Erwartungen bleibt, kann der Fachverband Biogas e.V. aus Biogas-Perspektive einige Erfolge für die Branche verbuchen. Dazu zählt u.a., dass die Bundesregierung ein Bekenntnis zum Erhalt der Biomasse im Stromsektor abgegeben hat. Der Beitrag der Biomasse zur regenerativen Stromerzeugung soll bis 2030 weitgehend stabilisiert werden. Auch möchte die Bundesregierung als Maßnahme zur Senkung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft die Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen deutlich ausdehnen. Ein weiteres positives Signal für die Biogasbranche ist auch der Beschluss, eine CO2 –Bepreisung im Wärme- und Verkehrsbereich ab 2021 einzuführen, zunächst in Form eines Festpreises, dann ab 2026 als nationales CO2-Emisssionshandels-System. Im Wärmebereich soll die Ausrichtung von Wärmenetzen mit Erneuerbaren Energien gestärkt werden. Des Weiteren beabsichtigt die Bundesregierung eine zusätzliche Förderung von Biogas als fortschrittlichen Kraftstoff, auch eine Förderung zur Umrüstung von Fahrzeugen und Busflotten der Bundesverwaltung auf alternative Antriebe, inklusive Gasmotoren, die mit Biogas betreiben werden.

 

Aus den Anlagendaten des seit Anfang 2019 verfügbaren Marktstammdatenregisters (MaStR) der Bundesnetzagentur und weiteren Quellen ist zu erkennen, dass sich auch im Jahr 2018 der Zubau an neuen Biogasanlagen nochmals leicht reduziert hat. Dabei dominieren die Güllekleinanlagen mit 99 neu gebauten Anlagen.

Die nachfolgende Graphik des Fachverbandes Biogas e.V. zeigt die Anzahl der jährlich zugebauten Biogasanlagen in Deutschland in den Jahren 2009 bis 2018 und eine Prognose für 2019.


Durch den Zubau im Jahr 2018 hat sich die installierte elektrische Leistung aller Biogasanlagen auf insgesamt 4.953 Megawatt (MW) installierte elektrische Leistung erhöht, wobei dieser Leistungszuwachs in Höhe von 403 MW gegenüber dem Vorjahr v.a. durch die Flexibilisierung bei den Bestandsanlagen (373 MW) bedingt ist.


Nach Angaben der Branchenvereinigung erzeugen die Biogasanlagen zusammen 33,13 Mrd. kWh Strom im Jahr und generieren 47.000 Arbeitsplätze, vor allem in ländlichen Regionen. Durch eine CO2-Einsparung von 20 Mio. Tonnen in 2018 leistet die Biogasbranche einen erheblichen Anteil zum Klimaschutz in Deutschland. Am Gesamtstrom der Erneuerbaren Energien hat die Stromerzeugung aus Biogas einen Anteil von ca. 14,7 Prozent.

Die Prognose für 2019 deutet einen weiteren Rückgang im Anlagenneubau an. Dazu ist mit einer verstärkten Anzahl an Stilllegungen auf Grund immer steigender Auflagen zu rechnen. Die Politik sollte dringend handeln und Anreize für eine Weiterentwickelung der Branche schaffen um den Klimaschutzbeitrag der Biogasanlagen zu stabilisieren.

 

2019-10-15 10:54

Für Biogasanlagen, die im Jahr 2000 oder früher in Betreib gegangen sind, haben durch das EEG 2000 das Inbetriebnahmejahr 2000. Das bedeutet, dass am 31.12.2020 für diese Anlagen die auf 20 Jahre angesetzte Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausläuft.

Durch Regelungen des EEG 2017 können diese Anlagen über Ausschreibungen eine Anschlussförderung von 10 Jahren erhalten. Um eine lückenlose Vergütung zu erhalten, ist es wichtig, bereits an der Ausschreibung am 1. November 2019 (Abgabefrist für die Gebote) teilzunehmen. Laut der Regelung im EEG 2017 dürfen Bestandsanlagen erst nach Ablauf von 12 Monaten, nachdem die Anlage den Zuschlag erhalten hat, in die Anschlussförderung wechseln.

 

2019-10-11 10:29

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