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2019

2019-10-08 07:41

Der Fachverband Biogas e. v. hat darüber informiert, dass die DGUV Regel 113-001 - Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) überarbeitet und neu veröffentlich wurde.

Die berufsgenossenschaftlichen Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) stellen eine Sammlung aller explosionsschutzrelevanten technischen Regeln zum Explosionsschutz für Betreiber dar. Die DGUV Regel 113-001 enthält in der Anlage 4 eine Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen. Hier wurde Kapitel 4.8. – Biogasanlagen – in Teilen überarbeitet und neu veröffentlicht.  

 

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Sommer 2014 eine Prämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt, wenn die Betreiber die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Sobald 1000 Megawatt (MW) an zusätzlicher installierter Leistung überstiegen und dies der Bundesnetzagentur gemeldet wurde, beginnt eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Mit Ablauf dieser Übergangsfrist können keine weiteren Anlagen mehr die Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen in Anspruch nehmen.

Die BNetzA hat nun in einer Veröffentlichung der aktuellen Zahlen zum Flexdeckel bekanntgegeben, dass Ende Juli mit 1028 MW der Flexdeckel von 1000 MW überschritten ist. Damit beginnt eine Übergangsfrist von 15 Monaten (01.09.2019 bis einschließlich 30.11.2020), in der die Flexibilitätsprämie (kurz: Flexprämie) weiter gewährt wird. Betreiber von Biomasseanlagen haben bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Registermeldung ins Marktstammdatenregister vorzunehmen, als auch die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen. Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die Flexprämie in Anspruch nehmen zu können.

Kritik kommt vom Fachverband Biogas, der durch die Deckelung der Flexibilisierung eine verpasste Chance sieht, Biogas als essenziellen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz auch künftig zu erhalten. Jede regenerative Energiequelle muss ihre Potenziale optimal ausschöpfen können, damit die Energiewende gelingen kann und die Klimaziele erreicht werden können. Da beim Biogas die Vorteile v.a. bei Speicherbarkeit und Flexibilität liegen, sollte die Flexibilisierung der Anlagen weitergehen.

 

2019-09-24 08:08

Der Fachverband Biogas (FvB) hat drei neue Arbeitshilfen erstellt, die Betreibern von Biogasanlagen Hilfestellungen geben sollen.

Mit der Arbeitshilfe „A-021_Leitfaden Sichere Instandhaltung“ soll eine Hilfestellung zur Ausschreibung/Angebotseinholung, zur sicheren Durchführung und Nachbereitung von gefährlichen Instandhaltungsarbeiten auf Biogasanlagen gegeben werden.

Die Arbeitshilfen „A-002-1_Arbeiten am gasführenden System – Muster – Einweisungsprotokoll inkl. Gefährdungsbeurteilung und Freigabeschein“  und „A-002-2_Arbeiten am Blockheizkraftwerk (BHKW) – Muster – Einweisungsprotokoll inkl. Gefährdungsbeurteilung und Freigabeschein“ sollen für den Betreiber eine Hilfestellung bei der Einweisung von Fremdfirmen auf der eigenen Biogasanlage sein bei Instandhaltungs-, Installations- und Wartungsarbeiten.

Sie sind an die jeweilige Biogasanlage anzupassen, zu ergänzen und mit dem Fremdunternehmen abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass diese Publikationen nur für Mitglieder über einen Login einsehbar sind.

 

2019-09-17 07:33

Seit dem Frühjahr wird in Berlin immer wieder über das Thema Klima- und Energiepolitik diskutiert. Sowohl die Arbeitsgemeinschaft Akzeptanz (AG Akzeptanz), die für die große Koalition aushandeln soll, wie der Ausbau der erneuerbaren Energien weitergehen soll, als auch das sogenannte Klimakabinett, ein von der deutschen Bundesregierung eingesetzter Ausschuss aus 6 Ministerinnen und Minister, konnten noch keine konkreten Lösungen erzielen.

Bis zur nächsten Sitzung des Klimakabinetts am 20. September 2019 werden bei einer Tagung des Kabinettausschusses Klimaschutz u.a. verschiedene Möglichkeiten der CO2-Bepreisung sowie Kosten und Wirkung einzelner Klimaschutz-Maßnahmen erörtert. Danach sollen von der Bundesregierung die wesentlichen Entscheidungen getroffen werden, die sicherstellen, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht.

Der Fachverband Biogas geht davon aus, dass sich im Klimaschutz-Maßnahmen-Gesetz ein konkretes Maßnahmenbündel mit positiven Impulsen für Biogas oder gar ein konkretes Verändern des EEG 2017 weiter verzögern und in diesem Jahr vermutlich nicht mehr abzuschließen sein wird, so dass die eigentliche Novelle des EEG im Frühjahr abgewickelt wird und die Änderungen erst im Jahr 2021 greifen werden.

Der Fachverband Biogas bleibt aktiv. So finden hinter den Kulissen neben einem regen Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundeslandwirtschaftsministerium sowie relevanten Behörden ständig auch Abgeordnetengespräche statt sowie Gespräche mit anderen Verbänden und Landesvertretern mit dem Ergebnis einer Bundesratsinitiative aus Thüringen und Rheinland-Pfalz.

Bei einem Gespräch mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Juli ging es um die Regelung im EEG 2017. Die Bundesnetzagentur kann die Gebotswerte um bis zu 10% erhöhen, wenn bei drei aufeinanderfolgenden Ausschreibungen Anhaltspunkte ergeben, dass die Höchstwerte zu niedrig sind. Auch wenn bei den bisherigen drei Ausschreibungen das Ausschreibungsvolumen deutlich unterboten wurde, sieht die BNetzA keinen Handlungsbedarf und wartet auf ein klares Signal des Gesetzgebers bzw. des Bundeswirtschaftsministeriums. Im Austausch mit dem BMWi versucht der Fachverband Biogas mit Zahlen zu belegen, dass in vielen Fällen die Gebotshöchstwerte unter den Produktionskosten liegen.

 

Am 20. Juni 2019 wurde die neue Verordnung, die 44. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (44. BImSchV), im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. In der Verordnung werden die neuen Anforderungen und Grenzwerte für Emissionen formuliert. 

Auch für Biogasanlagenbetreiber haben sich dadurch wichtige Neuerungen ergeben. Die Verordnung, die ab sofort gilt, betrifft sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen. Die wichtigsten Änderungen können Sie der unten aufgeführten Graphik entnehmen.

Setzen Sie sich mit dem Hersteller Ihres BHKW in Verbindung, welche Nachrüstungen notwendig sind.

 

Für Biogasanlagen und landwirtschaftliche Betriebe kann es sehr interessant sein, einen Teil ihres Strombedarfs mit Strom aus Sonnen- oder Windenergie zu decken. Mit der Installation einer PV-Anlage kann die erzeugte Energie für den Eigenbedarf genutzt werden, wodurch der Zukauf von elektrischer Energie aus dem Netz reduziert wird und die Strombezugskosten gesenkt werden. Gleichzeitig bedeutet dies eine Investition in das Thema Nachhaltigkeit.

Wie aus der Sonnenenergie kann auch aus Windenergie ein Teil des Eigenstrombedarfs gedeckt werden. Reichen Sonnen- oder Windstrom zur Deckung des Verbrauchs nicht aus, kann die fehlende Menge aus dem Netz bezogen werden.

Wichtig ist es, zum Thema „Eigenstrom“ das zuständige Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu befragen.