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2019

Die Entwicklung des Biogassektors hat sich in den letzten Jahren gravierend verändert. Mit dem Inkrafttreten des EEG (Erneuerbaren-Energien-Gesetzes) im Jahr 2000 hat der Ausbau der Biogasanlagen in Deutschland und damit die Biogaserzeugung kontinuierlich zugenommen. Die 20-jährige Festvergütung und die Abnahmepflicht des Stroms durch den Stromnetzbetreiber waren wesentliche Anreize. 

Ab dem Jahr 2020, nach dem Auslaufen der EEG-Einspeisevergütung, stehen viele Betreiber vor der Frage, ob und wie ein Weiterbetrieb ihrer Anlage sinnvoll sein kann. Damit Biogas rentabel bleibt, ist ein Umdenken über die Zeit danach erforderlich. Wer Strom aus Biogas ins Netz liefert, muss seine Kalkulation neu ausrichten. Da im Ausschreibungsverfahren nur die günstigsten Anbieter zum Zug kommen, ist Flexibilität gefragt.

Die Flexibilisierungsmöglichkeiten einer Biogasanlage sind vielfältig: Erhöhung der installierten Leistung durch zusätzliche BHKWs, Ausbau der Gasspeicher, Einbau eines Wärmepuffers. Ziel ist eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom. Zudem ist die Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an den Ausschreibungsverfahren.

Repowering-Maßnahmen sind verschiedene Einzelmaßnahmen im biologischen, technischen  und organisatorischen Bereich um Bestandsanlagen zur Stromerzeugung auf Grundlage neuester Erkenntnisse und Technologien zu optimieren. Handlungsbedarf besteht, weil zum einen ältere Anlagen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Zweiter Punkt für Repowering ist die Steigerung der Wirtschaftlichkeit.

Das  Forschungsprojekt 4.0 der TH Ingolstadt will Anlagenbetreiber in ihrer Neuausrichtung  unterstützen. Die Arbeit des Innovationszentrums 4.0 umfasst 3 Bereiche: Technologie – Wirtschaftlichkeit – Vernetzung. Laut Projektleiter Prof. Dr.-Ing. Markus Goldbrunner „Biogas 4.0“  sind gewisse Investitionskosten, die neu in die Biogasanlage integriert werden müssen, notwendig. Es gilt, Wege zu finden, wie das wirtschaftlich gut machbar ist. Netzwerkpartner helfen dabei, in der Praxis auftretende Probleme zu analysieren und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.

Quelle: https://www.biogas4null.de

 

2019-01-29 10:30

Bereits im Juli 2017 sollte das Marktstammdatenregister (MaStR), ein Register, das einen Gesamtüberblick über alle Marktakteure im Strom- und Gassektor liefern soll, starten. Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung verzögerten den Start.

Ab dem 31. Januar 2019 ist die Nutzung des MaStR-Webportals möglich. Nach dem Start des Webportals müssen alle Betreiber von Bestands- und Neuanlagen sich selbst und ihre Anlage im neuen Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Dies gilt auch für bereits bei der Bundesnetzagentur registrierte Anlagenbetreiber und ihre Anlagen. Im MaStR werden die sogenannten „Stammdaten“ erfasst. Dazu zählen: Standortdaten, Kontaktinformation, Unternehmensform, technische Anlagendaten und technische Zuordnungen, z.B. wie der Netzanschlusspunkt.

Ausführliche Informationen zum Marktstammdatenregister finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur
https://www.bundesnetzagentur.de