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2020

Die nächste Biomasseausschreibung findet im November statt. Informationen der Bundesnetzagentur zur Ausschreibung am 01. November finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Biomasse/Gebotstermin_01_11_2020/gebotstermin_0111_2020_node.html

Der Fachverband Biogas e.V. weist nochmals darauf hin, dass nach derzeitigem Stand erst 12 Monate nach Erhalt des Zuschlags ein Wechsel in die Anschlussförderung möglich ist, wodurch eine Vergütungslücke entstehen kann.
Weiter rät er aufgrund  der laufenden EEG-Novelle dazu, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, da wichtige Eckpunkte noch geändert werden könnten. So sieht z.B. der aktuelle EEG-Entwurf vor, dass ab 01.01.2021 die Wechselfrist nur noch 2 Monate betragen soll und die Gebotshöchstwerte von 16,4 ct/kWh auf 18,4 ct/kWh erhöht werden sollen.

 

Anfang September 2020 wurde wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze, im Spree-Neiße-Kreis/Brandenburg ein Wildschwein-Kadaver gefunden, bei dem das Virus der Afrikanischen Schweinpest (ASP) nachgewiesen wurde.

Aus aktuellem Anlass hat der Fachverband Biogas e.V. die Arbeitshilfe A-017 „Verhalten beim Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Biogasanlagen“ erstellt, ein Leitfaden, der Biogasanlagenbetreibern die Thematik näher bringen soll.

Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nur Mitgliedern des Fachverbandes Biogas e.V. zur Verfügung steht.

 

Auch wenn der jetzt offiziell vorliegende EEG-Entwurf wichtige Forderungen der Biogas-Branche aufweist, gibt es aus Sicht der Bioenergieverbände weiterhin viel Nachbesserungsbedarf.

Am 14. September hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den Referentenentwurf offiziell vorgestellt. Einige wichtige Punkte, wie z.B. die Verlängerung der Realisierungsfrist gerade für große Neuanlagen von 24 auf 36 Monate, die Streichung des Deckels für die Flexibilitätsprämie bei Biogasanlagen …, die die Branchenverbände gefordert hatten, greift der Entwurf zwar auf, in drei Kernaspekten sehen sie allerdings Nachbesserungsbedarf:

Um die Ausschreibungsvolumina zu füllen, müsste die Höhe der Gebotshöchstwerte in den Ausschreibungen so angepasst werden, dass ausreichend Projekte realisiert bzw. weiter betrieben werden können. Die im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Güllevergärung gilt es zu stabilisieren und weiter auszubauen. Außerdem müssen die Ausschreibungsvolumina so erhöht werden, dass das von der Branche angestrebte Ziel zum Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostrombedarf 2030 in Höhe von 42 Terawattstunden auch erfüllt werden kann.

 

2020-09-08 10:26

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Referentenentwurf für das EEG 2021 erarbeitet, der am 31.08.2020 an die Ministerien weitergeleitet wurde. Noch im September soll der Entwurf vom Bundeskabinett verabschiedet und in den Bundestag eingebracht werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.

Selbst wenn der Entwurf einige positive Ansätze aufweist, sehen Bioenergieverbände enormen Nachbesserungsbedarf um die 2030-Ziele für Klimaschutz und Energiewende erreichen zu können.

 

2020-09-01 08:50

Der Betrieb einer Biogasanlage stellt den Betreiber vor immer neue Herausforderungen. Um einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb zu ermöglichen, ist es vorteilhaft eine unabhängige Betreuung für Biogasanlagen zu nutzen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Biogasbranche bietet die Fa. Ecogas neben den anderen Leistungsbausteinen auch die Anlagen-Betreuung mit individuellen Lösungen an. Zu den Leistungen innerhalb der Anlagen-Betreuung zählen u.a.:

  • Sicherung Wirtschaftlichkeit
  • Einkauf von Substrat → Input
  • Wartung und Reparatur → Betrieb
  • Sicherung + Kontrolle der Auslastung der Anlage
  • Controlling Einnahmen – Ausgaben
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben
  • Anträge für Genehmigungen
  • Prüfungen EEG/BImSchG

Wir freuen uns über Ihre Anfrage.

 

2020-08-11 07:42

Die Bundespolitik hat sich in die Sommerpause begeben. Leider wurde seitens des Bundeswirtschaftsministeriums noch kein EEG-Entwurf veröffentlicht, obwohl der Bundesrat von der Bundesregierung eine zügige Umsetzung der Novelle gefordert hatte. Gerüchten zufolge könnte im September ein Kabinettsbeschluss erfolgen und dann im Oktober/November das parlamentarische Verfahren, wodurch zum 01.01.2021 das EEG in Kraft treten könnte.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) kritisiert die Verspätung der EEG-Novelle und warnt, dass die Bundesregierung Zeit verschenke, die Klimaziele schwäche und den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährde.