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2021

Neue Vollzugshinweise, Erläuterungen und Konkretisierungen zur Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus – Umsetzungsfristen ab 01.01.2022

Die Bund-Länder Arbeitsgemeinschafft Immissionsschutz (LAI) hatte im September 2020 eine Neufassung des LAI-Beschlusses zur Zahlung des Formaldehydbonus veröffentlicht. Jedoch waren für eine praktikable Umsetzung noch weitere Konkretisierungen und Erläuterungen nötig.

Deshalb stand der Fachverband Biogas im direkten Austausch mit der LAI und den beteiligten Behörden um auf die zahlreichen Interpretationsfragen und -probleme hinzuweisen bzw. Änderungsvorschläge einzubringen.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), welches die zuständige Behörde für die Nachhaltigkeitsverordnung ist, hat ein Informationsschreiben zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnung veröffentlicht.

Trotz fehlender nationaler Umsetzung gelten nach EU-Recht seit Juli 2021 die Nachhaltigkeitskriterien der RED II. Hierzu wurden Übergangsbestimmungen festgelegt, die insbesondere den Kraftstoffbereich betreffen.

Das Informationsschreiben zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsverordnungen können Sie hier in unseren Downloads einsehen.

 

2021-09-28 08:50

Nach nun fast 20 Jahren wurde in diesem Jahr die TA Luft neu gefasst und veröffentlicht. Die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) tritt am 01.12.2021 in Kraft.

Die TA-Luft stellt eine Verwaltungsvorschrift, die Behörden bei Genehmigungsverfahren für nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen heranziehen sollen.

Die Neufassung betrifft mehr oder weniger die gesamte TA Luft. Z. B.

➧ Diese enthält erstmals konkrete Anforderungen für Biogasanlagen, die Gülle und/oder Anbaubiomasse einsetzten,

➧ neue Vorgaben zum Schutz der Anwohner vor störenden Gerüchen sowie,

➧ Filterung von 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft von großen Tierhaltungsanlagen.

 

Die Bundesregierung hat auf Grundlage des §88b EEG 2021 eine Anschlussregelung für Güllekleinanlagen und güllebetonte Kleinanlagen geschaffen, welche in der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) zu finden ist.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter

https://www.biogas.org       unter Fachthemen -> EEG und Stromvermarktung -> Arbeitshilfen


oder Direkt unter folgendem Link

https://www.biogas.org/edcom/webfvb.nsf/id/DE-Anschlussfoerderung-fuer-guellebetonte-Kleinanlagen-im-Ueberblick/$file/21-07-09_Infopapier_Anschlussregelung%20g%C3%BCllebetonte%20Kleinanlagen.pdf

2021-09-07 09:30

Seit 25. Juni gibt es endlich ein Reparatur-EEG, das der Bundestag am 25. Juni beschloss und für tausende Biogasanlagenbetreiber eine echte Anschluss-Perspektive bietet.

Die Streichung für den in der Biogasbranche so wichtigen Flexzuschlag wurde im zweiten EEG-Vergütungszeitraum zurückgenommen. So konnte die Regelung des Zuschlags aus dem EEG 2017 wieder hergestellt werden.

Zukünftig können Biogasanlagenbetreiber wieder einen Flexzuschlag von 50 € je installiertem Kilowatt erhalten, vorausgesetzt Sie haben für ihre flexibilisierte Leistungen die Flexprämie bereits im ersten Vergütungszeitraum erhalten.

Zusätzliche installierte Flex-Leistung kann 65 € je Kilowatt in Anspruch nehmen.

Der Beschluss für die Regelung steht unter dem Zustimmungsvorbehalt seitens der EU.

 

Das junge Start-up Unternehmen, die Firma BtX energy GmbH in Hof/Saale, ein Tochterunternehmen der schwäbischen Firma WS Reformer GmbH aus Renningen hat den Biogasreformer „Bio-to-X Steamreformer für Biogas“ entwickelt, ein System zur Herstellung von Wasserstoff aus Biogas durch Dampfreformierung. Mit dieser, in einem Container eingebauten Technologie, wollen sie Biogasanlagen-Betreibern eine Alternative zur bislang überwiegenden Stromerzeugung aus Biogas geben und gleichzeitig eine Lösung für die Zeit nach Ablauf der 20jährigen EEG-Förderung bieten.

Den aus der Dampfreformierung gewonnenen Wasserstoff könnten die Anlagenbetreiber als Druck- oder Flüssig-H2 an umliegende Unternehmen liefern. Auch eine Belieferung öffentlicher H2-Tankstellen wäre denkbar. Sinnvoll wäre natürlich eine Eigennutzung, wenn z.B. kommunale Grünabfall-Biogasanlagen ihr Müll-Fahrzeugflotte auf Brennstoffzellenantrieb umstellen und das H2 in einer Betriebshoftankstelle nutzen würden, was auch für Landmaschinen von Bauern gelte.